Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wert ist?
Gerne schätzen wir den Verkaufswert Ihrer Immobilie ein.
Dies kann in Form einer überschlägigen Kurzbewertung erfolgen.
Dabei bieten wir folgende Leistungen an:
Sofern eine Kurzbewertung nicht ausreicht, erstellen wir auch ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB durch
Oliver Throm Dipl. Sachverständiger DIA* für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
Rechtsgrundlagen für die Immobilienbewertung:
Baugesetzbuch (BauGB)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Wertermittlungsrichtlinien (WertR)